Sommerschließung

Berufstätige Eltern, die aus zwingenden Gründen während der Schließungszeit keinen Urlaub erhalten und keine anderweitige Versorgungsmöglichkeit für ihr Kind haben, können einen Antrag auf einen Notfallplatz stellen.

Dieser ist bis spätestens 01.März über die Einrichtung an das Amt für Jugend und Familie zu richten.

Eine Bestätigung des Arbeitgebers beider Elternteile ist beizufügen.