Berufstätige Eltern, die aus zwingenden Gründen während der Schließungszeit keinen Urlaub erhalten und keine anderweitige Versorgungsmöglichkeit für ihr Kind haben, können einen Antrag auf einen Notdienstplatz stellen.
Dieser ist bis spätestens 01. März über die Einrichtung an das Jugendamt zu richten. Eine Bestätigung des Arbeitgebers beider Elternteile ist beizufügen.